Fortbildung - Bayernplus Immobilien





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Fortbildung
Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter

Wir haben schon begonnen uns auch im Interesse unserer Kunden Weiterzubilden.
Wir sind bedacht den Service an unserer Dienstleistung hoch zu halten, dazu gehört ein gutes Fachwissen in allen Bereichen.
20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler ab sofort absolvieren. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vor, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist. Die Details der Fortbildungspflicht sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt. Ihre Weiterbildungspflicht können Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler auf verschiedene Weise erfüllen.
Die Fortbildung von Maklern kann sich auf die Komplexe Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, rechtliche Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Grundlagen Immobilien und Steuern sowie Grundlagen der Finanzierung erstrecken. Die Themen innerhalb der einzelnen Komplexe werden in der Verordnung noch näher aufgeschlüsselt.

Teilnahmezertifikat_Fachtraining_Immobilienmakler_PMA_Hammerer Ludwig.jpg
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